Ausschreibung "Grenzen"

Grenzen: Wer legt sie fest? Ist das Akzeptieren einer Grenze automatisch eine Niederlage oder vielleicht der Anfang von etwas Neuem?
Wir suchen für unsere siebente Spendenanthologie wieder Kurzgeschichten und lyrische Beiträge, die sich um das Thema „Grenzen“ drehen. Die einzige Bedingung: Es muss eine Verbindung zu körperlichen oder psychischen Einschränkungen, einer chronischen Erkrankung oder Neurodivergenz bestehen. Dies kann die Hauptfigur oder eine andere Figur betreffen.
Wie immer können alle Genres mit den Vorgaben kombiniert werden.
Die Einnahmen kommen dem Verein „Technik ohne Grenzen e. V.“ zugute. Dieser Verein hilft unter anderen Krankenhäuser in Entwicklungsländern mit Geräten auszustatten und das Personal zu schulen, um eine langfristige Selbstversorgung zu ermöglichen. Auch weitere Projekte in Entwicklungsländern werden organisiert, um die Lebensqualität zu verbessern.
Alle Altersgruppen können an der Ausschreibung teilnehmen. Es muss jedoch bei allen, die zum Zeitpunkt der Abgabe minderjährig sind, ein Erziehungsberechtigter der Teilnahme schriftlich zustimmen (Mustertext am Ende).
Die Länge der akzeptierten Kurzgeschichten liegt zwischen 13.000 und 18.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen). Lyrische Beiträge dürfen unterhalb der Mindestlänge liegen, dürfen aber nicht mehr als 18.000 Zeichen umfassen. Der Titel darf nicht das Wort „Grenzen“ enthalten.
Jeder Autor darf eine Kurzgeschichte und ein Gedicht einreichen. Pro Autor wird maximal ein Werk in die Anthologie aufgenommen, also entweder Prosa oder Lyrik.
Zusätzlich muss eine kurze Autorenvita (ca. 500 Zeichen inkl. Leerzeichen) am Ende des Manuskriptes auf einer neuen Seite angegeben sein. Die Angabe von einer Autorenwebseite, dem Profil-/Seitennamen auf Facebook, Instagram, etc. darunter ist möglich.
Das Urheberrecht muss beim Teilnehmer liegen.
Wir möchten gern selbstverfasste Werke. Texte, die mithilfe von generativer KI erstellt oder komplett von dieser verfasst wurden, werden nicht berücksichtigt (es geht hierbei um die Texterstellung, KI- Tools wie z. B. Rechtschreibprüfung, Stilanalyse oder der Einsatz für Recherchezwecke oder Brainstorming sind erlaubt).
Die Geschichten müssen zum Erscheinen der Anthologie am 03.12.2028 (internationaler Tag der Menschen mit Behinderung) unveröffentlicht sein. Eine spezielle Formatierung ist nicht nötig. Der Text muss als .doc(x), .odt oder .pap gespeichert sein. Ein Manuskript im PDF-Format wird von uns ausgeschlossen.
Bei Annahme wird ein nicht exklusives Nutzungsrecht eingeräumt. Das umfasst neben der Publikation auch Auszüge/Zitate für Marketingzwecke. Wird die Verwendung von Textstellen zum Zwecke der Werbung nicht gewünscht, ist dies in Eigeninitiative anzugeben. Nach der Veröffentlichung der Anthologie dürfen die Kurzgeschichten auch andernorts genutzt werden.
Alle, die in der Anthologie vertreten sind, können ein Eigenexemplar zum Druckkostenpreis bei den Herausgeberinnen bestellen.
Für die Teilnehmenden entstehen keine Kosten. Cover, Lektorat und Buchsatz werden übernommen.
Die Herausgeberinnen sind Jennifer Schumann und Anne Polifka.
Im Falle von zu wenigen Einsendungen ist eine Absage des Projektes oder eine Verschiebung der Deadline möglich.
Es besteht bei einer Einreichung kein Anspruch auf Aufnahme in die Anthologie.
Eine Information für alle, die bisher an keiner Ausschreibung teilgenommen haben: Bei Aufnahme in die Anthologie wird ein Lektorat angefertigt. Es muss daher im Anschluss Zeit für eine Überarbeitung eingeplant werden.
Die Abgabefrist ist der 01.09.2027. Die Einreichungen müssen an anthologie@mail.de geschickt werden.
Wir freuen uns auf viele spannende Einreichungen!
Mustertext:
Ich bestätige, dass (Name des Teilnehmers) an der Ausschreibung für die Anthologie mit dem Arbeitstitel „Wendepunkt“ mit der Möglichkeit einer Veröffentlichung teilnehmen darf.
Ort, Datum, Name und Unterschrift des Erziehungsberechtigten



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